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Rechtswidrigkeit von zustimmungslosen Zahlungen an Aufsichtsräte trotz Genehmigung
Der Vorstand einer AG handelt rechtswidrig, wenn er einem Aufsichtsratsmitglied eine Vergütung für eine Tätigkeit außerhalb seiner Aufsichtsratsfunktion gewährt (hier: Rechtsberatung durch Anwaltskanzlei, in der ein Aufsichtsratsmitglied Sozius ist), obwohl der Aufsichtsrat dem zugrunde liegenden Beratungsvertrag noch nicht zugestimmt hatte (§ 114 Abs. 1 AktG). Zwar kann der Aufsichtsrat den Vertrag auch noch (nachträglich) genehmigen (§ 114 Abs. 2 AktG). Daraus folgt jedoch nicht, dass der Vorstand pflichtgemäß gehandelt hat, wenn er bereits zuvor die Vergütung zahlt. Vielmehr bleibt die Zahlung rechtswidrig, auch wenn die Genehmigung nachträglich einen Rechtsgrund für sie schafft. Schon die Zahlung einer vor Genehmigung rechtsgrundlosen Vergütung stellt eine Privilegierung des Empfängers dar, die durch das Gesetz gerade ...