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Wechsel von der in der DM-Eröffnungsbilanz gewählten Grundstücksbewertung nach dem Sachwertverfahren zum Ertragswertverfahren
(1) § 6 Abs. 2 DMBilG fordert gem. nrkr. NWB UAAAE-14211 (BFH-Az.: I B 82/12) Ansatz- und Bewertungsstetigkeit, lässt aber in bestimmten Fällen eine Abweichung von den Ansatz- und Bewertungsentscheidungen in der DM-Eröffnungsbilanz zu. (2) Das Stetigkeitsgebot war auch in der Fassung, in der es sich vor Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes in § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB fand, trotz des missverständlichen, auf eine Sollvorschrift hindeutenden Wortlauts, als zwingendes Gebot anzusehen. (3) Eine Änderung der Einschätzung der allgemeinen Konjunkturlage oder der Lage der Branche, in der das bilanzierende Unternehmen tätig ist, ist nicht geeignet, einen Ausnahmefall i. S. des § 252 Abs. 2 HGB zu begründen und ermöglicht es nicht, unter Durchbrechung des Stetigk...