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Steuerbelastungseffekte beim Forderungsverzicht des Gesellschafters
I. Gesellschaftsebene
Das im Streiflicht des letzten StuB-Hefts Nr. 20 vorgestellte BFH-Urteil I R 23/11 zur Konservierung von Verlustvorträgen bei Mantelkäufen hat sich prozessgegenständlich auf die Besteuerungsebene der Gesellschaft beschränkt. Die dortigen Be- bzw. Entlastungseffekte lassen sich anhand der handelnden Personen und der streitigen Beträge tabellarisch wie folgt darstellen:
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Ergebniseffekt TDM | |
Verzicht am des Gesellschafters A auf seine wertlose
Darlehensforderung | +404 |
In 2001 Verkauf des geteilten Geschäftsanteils von A an X und Y
zum symbolischen Preis | Ø |
Einbringung von gewinnträchtigem „Geschäft” durch
Fusion einer weiteren GmbH auf die übertragene GmbH mit Wirkung bereits im
Geschäftsjahr 2001 | |
dadurch Eintritt der Besserungsbedingung mit Einbuchung der bis
dahin latenten betriebsausgabengenerierenden Verbindlichkeit aus der Besserungsanwartschaft | -404 |
Summe zwischenperiodisch | Ø |
Der durch den Mantelkauf untergegangene (restliche) Verlustvortrag in unbekannter Höhe wird i. H. der eingebuchten Verbindlichkeit in Form eines Betriebsausgabenabzugs wieder hergestellt. Dazu bedurfte es des Eintritts der auflösenden Bedingung aus der Besser...