Optimale Vermögensübertragung
4. Aufl. 2012
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Teil III: Wie der Fiskus Erbschaften und Schenkungen besteuert
331Vorbemerkung
Deutsche Erbschaftsteuer wird in Form einer Erbanfallsteuer erhoben. Erfasst wird allein der außerordentliche Vermögenszuwachs beim Erwerber, d. h., die deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer zielt allein auf die Bereicherung des Erben oder Beschenkten ab und nicht – wie die im angloamerikanischen Rechtskreis übliche Nachlasssteuer – auf den ungeteilten Nachlass als solchen.
Die Erhebung von Erbschaft- und Schenkungsteuer knüpft an vier Kriterien an; auf mindestens eines dieser vier Komponenten müssen Gestaltungen zur Optimierung der Steuerbelastung einwirken. Diese vier Kriterien sind:
- die subjektive (persönliche) Steuerpflicht, 
- der steuerpflichtige Erwerbsvorgang, 
- der steuerpflichtige Erwerb (die Bereicherung) und 
- der Steuersatz. 
Der Steuersatz richtet sich zum einen nach der Verwandtschaftsnähe, was durch eine Gruppierung der „Empfänger„ in drei Steuerklassen zum Ausdruck kommt, und zum anderen – innerhalb der drei Steuerklassen – nach der durch die Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs entstandenen „besonderen steuerlichen Leistungsfähigkeit„. ...