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EuGH 27.09.2012 C-587/10, NWB 45/2012 S. 3596

Umsatzsteuer | Keine Versagung der Steuerbefreiung allein wegen fehlender USt-IdNr. 

Bei dem Verfahren ging es u. a. um die Frage, ob die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung voraussetzt, dass der liefernde Unternehmer die USt-IdNr. des Abnehmers buchmäßig nachweist (s. , BStBl 2011 II S. 237). Mit hat der EuGH entschieden, dass Deutschland die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung zwar grds. davon abhängig machen kann, dass der Lieferer die USt-IdNr. des Erwerbers mitteilt. Etwas anderes gelte jedoch, wenn der Lieferer die USt-IdNr. nicht mitteilen kann, er dafür aber Angaben machen kann, die hinreichend belegen können, dass der Erwerber ein Steuerpflichtiger ist. Hierzu führte der [i]Huschens, NWB 38/2012 S. 3081 EuGH weiter aus, dass auch wenn die USt-IdNr. dem Nachweis des s...

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