Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Das Ende der Zillmerung von Abschlusskosten
Unwirksame Versicherungsklauseln zur Berechnung des Rückkaufswerts
Nicht selten müssen Versicherungsnehmer im Falle einer Kündigung bzw. Beitragsfreistellung innerhalb der ersten Vertragsjahre erhebliche Verluste hinnehmen. Denn aufgrund der in der deutschen Versicherungswirtschaft üblichen Verrechnung der Abschlusskosten mit den in den ersten Versicherungsjahren gezahlten Beiträgen (sog. Zillmerung) war der Rückkaufswert in den Anfangsjahren bestenfalls sehr gering, wenn nicht sogar Null. Es überrascht nicht, dass diese Problematik Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen zwischen Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmern war und jüngst auch Gegenstand der höchstrichterlichen Rechtsprechung ( NWB HAAAE-16006 und ) gewesen ist.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Der Rückkaufswert des Versicherungsvertrags
1. Frühzeitige Kündigung bzw. Beitragsfreistellung
Zwar sah die gesetzliche Regelung für Lebens- und Rentenversicherungsverträge nach der bis zum gültigen Rechtslage vor, den Rückkaufswert bei einer vorzeitigen Kündigung bzw. bei einer Beitragsfreistellung als Zeitwert der Versicheru...