Zu der für
§ 5 Abs. 2 EStG
bedeutsamen Abgrenzung zwischen Anschaffung (entgeltlichem Erwerb) und
Herstellung eines immateriellen Wirtschaftsgutes
Leitsatz
Für die Herstellung eines
Werbezwecken in eigener Sache dienenden "Imagefilms" im Wege der sog. unechten
Auftragsproduktion gilt das Aktivierungsverbot gemäß
§ 5 Abs. 2 EStG mit
der Folge, dass für die insoweit angefallenen Kosten ein sofortiger
Betriebsausgabenabzug vorzunehmen ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2013 S. 6 Nr. 25 DStRE 2013 S. 903 Nr. 15 EFG 2013 S. 15 Nr. 1 EStB 2013 S. 140 Nr. 4 KÖSDI 2013 S. 18241 Nr. 2 StBW 2012 S. 1062 Nr. 23 Ubg 2013 S. 531 Nr. 8 AAAAE-20634
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 29.03.2012 - 5 K 1815/10
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