Voraussetzungen für den Ansatz eines
Körperschaftsteuererhöhungsbetrag gem.
§ 37 Abs. 3 KStG
(sog. Nachsteuer)
Leitsatz
1. Bei der Umwandlung einer
Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft wird ertragsteuerrechtlich ein
Vermögensübergang fingiert.
2. Auch ein bloßer Rechtsformwechsel
kann - bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen der Vorschrift - zur
Entstehung eines Körperschaftsteuererhöhungsbetrages (sog. Nachsteuer) gem.
§ 37 Abs. 3 KStG
sowohl in der Fassung des Gesetzes zur Fortentwicklung des
Unternehmenssteuerrechts vom (UntStFG -
BGBl I 2001, 3858) als auch in der Fassung
des Steuersenkungsgesetzes vom (StSenkG -
BGBl I 2000, 1433) führen.
3. In diesen Fällen ist weder der
Körperschaftsteuererhöhungsbetrag gem.
§ 37 Abs. 3 KStG noch
der Körperschaftsteuerminderungsbetrag gem.
§ 37 Abs. 2 KStG im
Rahmen des Feststellungsverfahrens betreffend die aus der Umwandlung
hervorgegangene Personengesellschaft gesondert festzustellen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2013 S. 149 Nr. 4 DStR 2013 S. 10 Nr. 13 DStRE 2013 S. 593 Nr. 10 EFG 2013 S. 81 Nr. 1 Ubg 2013 S. 395 Nr. 6 RAAAE-20624
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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 26.09.2012 - 1 K 229/09
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