Verschulden nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei Verletzung der Erklärungspflichten wegen Krankheit einer Hilfsperson
Leitsatz
Hat die im Zeitraum des Ablaufs der Einspruchsfrist zunächst unbemerkt an einer Depression erkrankte Ehefrau die Behördenangelegenheiten
der Ehegatten bisher stets zuverlässig erledigt und verhindert die Erkrankung nach Therapeutenansicht häufig die Erledigung
der Post und damit die rechtzeitige Einlegung eines Einspruchs gegen den Kindergeldaufhebungsbescheid, steht der Änderung
des bestandskräftigen Bescheids nicht grobes Verschulden gem. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO entgegen.
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Fundstelle(n): EFG 2012 S. 2254 Nr. 24 NAAAE-20608