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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 1 K 94/11 EFG 2012 S. 2204 Nr. 23

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a

Dauernde Last: Schornsteinsanierung als Sonderausgabe

Leitsatz

  1. Aufwendungen auf ein übernommenes Grundstück sind nur als Versorgungsleistung abziehbar, wenn sich der Übernehmer hierzu im Übergabevertrag dem Übergeber ggü. klar und eindeutig verpflichtet hat.

  2. Begünstigt sind nur Instandhaltungsmaßnahmen, die den im Zeitpunkt der Vermögensübergabe gegebenen vertrags- und ordnungsgemäßen Zustand des Gebäudes erhalten sollen. Aufwendungen für darüber hinausgehende Verbesserungsmaßnahmen (vgl. § 554 Abs. 2 BGB) sind nicht Teil der notwendigen Versorgungsleistungen.

  3. Aufwendungen für die Schornsteinsanierung in einer Altenteilerwohnung sind als dauernde Last abziehbar, wenn der Übernehmer verpflichtet ist, den Altenteilern Feuerung und warmes Wasser zu liefern. Denn der Schornstein ist als Teil der Heizungsanlage unabdingbare Voraussetzung für die Zurverfügungstellung von Heizung und warmem Wasser.

Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 8 Nr. 10
DStRE 2013 S. 391 Nr. 7
EFG 2012 S. 2204 Nr. 23
ErbStB 2012 S. 352 Nr. 12
PAAAE-20603

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 12.07.2012 - 1 K 94/11

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