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Steuerrecht | Für Investitionsabzugsbetrag ist bei Betriebsgründung keine verbindliche Bestellung erforderlich
Der BFH hält für die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags bei einem in Gründung befindlichen Betrieb eine verbindliche Bestellung am Bilanzstichtag nicht für erforderlich. Die Investitionsabsicht kann auch durch andere und objektiv belegbare Indizien nachgewiesen werden, etwa durch konkrete Vertragsverhandlungen vor dem Bilanzstichtag, sofern dann nach dem Bilanzstichtag auch tatsächlich die Investition erfolgt.
[i]§ 7g EStG fordert keine verbindliche BestellungNach dem BFH kann § 7g EStG nicht das zwingende Erfordernis einer verbindlichen Bestellung am Bilanzstichtag entnommen werden. Daher kann ein FG als Tatsacheninstanz auch auf andere Weise zu der Überzeugung gelangen, dass am Bilanzstichtag eine Investitionsabsicht des Betriebsgründers bestand.
[i]Investition wurde zeitnah nach dem Bilanzstichtag durchgeführtIm Streitfall ging es um die Gründung des Betriebs einer Photovoltaik...