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BFH 5.7.2012 VI R 99/10, BBK 21/2012 S. 958

Bilanzierung | Nutzungsdauer eines Notebooks

Anschaffungskosten für ein Notebook von mehr als 410 € sind nach dem BFH über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren gemäß § 7 Abs. 1 EStG abzuschreiben.

Hinweis:

[i]Bei Gewinneinkünften Möglichkeit eines Sammelpostens Das Urteil erging zwar zum Kindergeld, ist aber auf Gewinn- und Überschusseinkünfte übertragbar. Im Bereich der Gewinneinkünfte kann bei Anschaffungskosten von bis zu 1.000 € (und mehr als 150 €) alternativ ein Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG gebildet und über fünf Jahre aufgelöst werden.

Zum Thema:

Bernd Rätke

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