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Bilanzierung | Nutzungsdauer eines Notebooks
Anschaffungskosten für ein Notebook von mehr als 410 € sind nach dem BFH über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren gemäß § 7 Abs. 1 EStG abzuschreiben.
[i]Bei Gewinneinkünften Möglichkeit eines Sammelpostens Das Urteil erging zwar zum Kindergeld, ist aber auf Gewinn- und Überschusseinkünfte übertragbar. Im Bereich der Gewinneinkünfte kann bei Anschaffungskosten von bis zu 1.000 € (und mehr als 150 €) alternativ ein Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG gebildet und über fünf Jahre aufgelöst werden.
Endert/Sepetauz, Bilanzierung und Verbuchung geringwertiger Wirtschaftsgüter, BBK 18/2012 S. 828 NWB CAAAE-17104.
Happe, Geringwertige Wirtschaftsgüter – Prüfschema nach dem BBK 22/2010 S. 1065 NWB UAAAD-55327.