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OFD Hannover 05.06.2002 S 2319 - 196 - StO 222

Grunderwerbsteuer; | Auswertung der übersandten Veräußerungs- und Kontrollmitteilungen

Die GrESt-Stellen fügen den Veräußerungsmitteilungen für die Wohnsitz-FÄ des Veräußerers und des Erwerbers den Vordruck ,,GrESt 19A'' bzw. ,,GrESt 19B'' (Kontrollmitteilung) sowie eine Ablichtung des Grundstückskaufvertrags bei, wenn der Kaufpreis für mehr als ein Jahr zinslos oder gegen Zinsen gestundet worden ist oder im Vertrag USt gesondert ausgewiesen ist oder es sich um Grundstücksverkäufe ausländ. Briefkastengesellschaften handelt. Veräußerungs- und Kontrollmitteilungen (Mitteilungen) für Verträge, in denen USt offen ausgewiesen worden ist oder an denen ausländ. Briefkastengesellschaften beteiligt sind, werden stets an die Wohnsitz-FÄ des Veräußerers und des Erwerbers weitergeleitet. In den übrigen Fällen unterbleibt eine Weiterleitung, wenn die Mitteilungen in dem Veranlagungs- ode...

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