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BFH 12.07.2012 I R 23/11, StuB 20/2012 S. 803

Abtretung der Besserungsanwartschaft auf eine Gesellschafterforderung an einen Anteilserwerber im Rahmen eines sog. Mantelkaufs nicht missbräuchlich

Eine GmbH kann die Zahlung auf eine betrieblich begründete Gesellschafterforderung auch dann als Betriebsausgabe abziehen, wenn die Forderung zwischenzeitlich wertlos geworden war, der frühere Gesellschafter und Forderungsinhaber gegen Besserungsschein auf die Forderung verzichtet und die Besserungsanwartschaft später im Zusammenhang mit der Veräußerung des sog. GmbH-Mantels an einen der Erwerber veräußert hatte und sodann im Anschluss an eine Verschmelzung auf die GmbH der Besserungsfall eingetreten war (entgegen NWB GAAAB-15804, BStBl 2003 I S. 648, Nr. 2 Buchst. d = StuB 2004 S. 81; Abgrenzung zum NWB NAAAA-88963, BStBl 2001 II S. 520 = Kurzinfo StuB 2001 S. 459; Bezug: § 8 Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 KStG 1999; § 10d EStG 1997; § 42 AO a. F.; § 158 Abs. 1, § 367 BGB).

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