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FG München Urteil v. - 8 K 3916/08 EFG 2012 S. 2313 Nr. 24

Gesetze: EStG § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, EStG § 42e

Bindung an LSt-Anrufungsauskunft

Keine Pauschbesteuerung von Tombolagewinnen im Rahmen einer Betriebsveranstaltung, wenn es nur Gewinnerlose gibt

Leitsatz

1. Keine Bindung des FA an Anrufungsauskunft bei anders verwirklichtem Sachverhalt.

2. Zuwendungen, die mit einer Betriebsveranstaltung nicht in einem sachlichen Zusammenhang stehen, sondern nur bei Gelegenheit der Veranstaltung überreicht werden, können nicht nach § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG pauschal besteuert werden. Im Streitfall trifft dies für die Gewinne einer Tombola zu; anders als bei einer „normalen” Tombola war die „Verlosung” von Reisen so ausgestaltet, dass es keine „Nieten” gab, also Lose, die keinen Gewinn versprachen. Diese Gewinne im Bereich zwischen 11.000 DM und ca. 52.000 DM unterliegen der Regel-Lohnbesteuerung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 4/2013 S. 143
DStR 2013 S. 6 Nr. 20
DStRE 2013 S. 859 Nr. 14
EFG 2012 S. 2313 Nr. 24
StBW 2013 S. 9 Nr. 1
EAAAE-20099

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FG München, Urteil v. 17.02.2012 - 8 K 3916/08

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