Keine Pauschbesteuerung von Tombolagewinnen im Rahmen einer Betriebsveranstaltung, wenn es nur Gewinnerlose gibt
Leitsatz
1. Keine Bindung des FA an Anrufungsauskunft bei anders verwirklichtem Sachverhalt.
2. Zuwendungen, die mit einer Betriebsveranstaltung nicht in einem sachlichen Zusammenhang stehen, sondern nur bei Gelegenheit
der Veranstaltung überreicht werden, können nicht nach § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG pauschal besteuert werden. Im Streitfall
trifft dies für die Gewinne einer Tombola zu; anders als bei einer „normalen” Tombola war die „Verlosung” von Reisen so ausgestaltet,
dass es keine „Nieten” gab, also Lose, die keinen Gewinn versprachen. Diese Gewinne im Bereich zwischen 11.000 DM und ca.
52.000 DM unterliegen der Regel-Lohnbesteuerung.
Tatbestand
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 4/2013 S. 143 DStR 2013 S. 6 Nr. 20 DStRE 2013 S. 859 Nr. 14 EFG 2012 S. 2313 Nr. 24 StBW 2013 S. 9 Nr. 1 EAAAE-20099
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