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Steuerliche Fallstricke im internationalen Cash-Pool
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 735Die Optimierung der Finanzierung einer Unternehmensgruppe oder eines Konzerns durch Cash-Pooling spielt im internationalen Kontext eine große Rolle. Gerade bei grenzüberschreitenden Cash-Pools treten steuerliche Probleme hervor.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
I. Grundsätzliches
[i]Im Wesentlichen physisches und sog. notional Cash-Pooling In der Praxis haben sich vielfältige Formen des Cash-Poolings herausgebildet – es lassen sich aber im Grunde zwei Cash-Pooling-Systeme unterscheiden: das physische (oder echte) Cash-Pooling und das virtuelle (unechte oder notional) Cash-Pooling.
[i]Umfassende Geltung des Fremdvergleichsgrundsatzes In steuerlicher Hinsicht ist vor allem bedeutsam, wie mit dem Zinsaufwand/-ertrag der Pool-Teilnehmer umzugehen ist, insbesondere unter welchen Voraussetzungen ein Zinsabzug verweigert werden kann. Nach international anerkannten Grundsätzen müssen grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen [i]Neben § 8 Abs. 3 KStG sind DBA zu beachten dem Arm's-length-Grundsatz entsprechen. Ob ein Sachverhalt dem Fremdvergleichsgrundsatz standhält, ist in Deutschland nach § 8 Abs. 3 KStG sowie nach § 1 AStG zu beurteilen. Daneben greifen auch die Doppelbesteuerungsabkommen (vgl. Art. 9 OECD-MA) auf den Begriff des Fremdvergleichs zurück.