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Die maltesische Partnership en Commandite im Rechtstypenvergleich
Wirtschaftsrecht in Malta
Ob eine ausländische Gesellschaft als Personengesellschaft oder als Körperschaft für Zwecke der deutschen Besteuerung zu behandeln ist, bestimmt sich ausschließlich nach deutschem Steuerrecht. Insofern gelten die allgemeinen Grundsätze des Rechtstypenvergleichs ( USA - 22/04 NWB KAAAB-19504, Abschnitt IV, zur Einordnung einer LLC US-amerikanischen Rechts sowie NWB KAAAC-93983). Die Einordnung nach dem Zivil- oder Steuerrecht des jeweiligen Sitzstaates entfaltet dabei keinerlei Relevanz ( – Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf Personengesellschaften NWB XAAAD-41371).
Die NWB KAAAD-99822 (unter Berücksichtigung der Änderungen durch die NWB CAAAA-76814 und vom - IV B 4 - S 1300 - 296/04 NWB OAAAB-27364) enthalten hierbei Hinweise für die Einordnung ausgewählter internationaler Gesellschaftsformen. Aussagen zur maltesischen Partnership en Commandite fehlen dabei.
I. Einleitung
[i]Attraktive Standortbedingungen für deutsche Investoren Trotz Änderungen des deutschen Außensteuerrechts (Bader/Täuber, IWB 22/2011 S. 852, 853) bl...