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Neue Verrechnungspreisregelungen in Brasilien ab 2013
[i]Die Wiederverkaufspreis-Methode bleibt die Standardmethode In Brasilien gelten für Wirtschaftsjahre, die am oder später beginnen, neue Verrechnungspreisregelungen. Sie sind Teil eines Wirtschaftsförderprogramms (Gesetz No 12.715/2012 vom ). Auf Antrag des Steuerpflichtigen ist eine Anwendung der neuen Regeln bereits in 2012 möglich. Die Vorschriften weichen allerdings weiterhin deutlich von den OECD-Grundsätzen ab. So wird u. a. die Resale-Price-Minus-Profit-Methode am häufigsten zur Preisbestimmung für konzerninterne Transaktionen verwendet, bei denen das brasilianische Unternehmen Empfänger ist. Dabei sind vom Empfänger in Zukunft, je nach Industriezweig, bestimmte Bruttomargen – zwischen 20 und 40 % – zu erreichen. Konzernintern vereinbarte Zinsen, die über dem [i]Der Methodenwechsel wird beschränkt Sechs-Monats-Libor zzgl. eines noch zu bestimmenden Aufschlags liegen, werden zukünftig als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben behandelt. Die Möglichkeit zum Wechsel der Verrechnungspreismethode zur Analyse von konzerninternen Transaktionen wird eingeschränkt bzw. ausgeschlossen, sobald die Finanzverwaltung ein Anhörungsverfahren initiiert hat.