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IWB 20/2012 S. 731

Frankreich | Elektronische Steuererklärung ist nun obligatorisch

[i]Zahlungen sind ausschließlich über drei elektronische Systeme vorzunehmen Die französische Finanzverwaltung bedient sich zunehmend der elektronischen Datenübertragung. Seit dem sind alle körperschaftsteuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, verpflichtet, ihre Mehrwertsteuererklärungen und Bezahlungen elektronisch vorzunehmen. Das gilt auch für ausländische Unternehmen, die eine Betriebsstätte in Frankreich unterhalten und ein Bankkonto bei einem Finanzinstitut in Frankreich führen. Dieselbe Pflicht gilt für die Körperschaftsteuer und andere mit ihr zusammenhängende Abgaben (z. B. die contribution sociale, die contribution exceptionnelle sowie die Lohnsummensteuer – taxe sur les salaires). Die Pflicht im Rahmen der Körperschaftsteuer (impôt sur les sociétés – IS) gilt dabei sowohl für die Voraus- als auch für Endzahlungen....

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