Hamburger Handbuch zur Vermögensnachfolge
1. Aufl. 2012
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Teil 5: Familienvermögensgesellschaften
A. Einführung
Eine besondere Bedeutung im Rahmen der vorgenommenen Erbfolge kommt der Familienvermögensgesellschaft (auch: Familienpool) zu. Hierbei handelt es sich um Gesellschaften in Form der Personengesellschaft oder GmbH, deren Zweck nicht auf den Betrieb eines Wirtschaftsunternehmens, sondern vielmehr darauf gerichtet ist, das in die Gesellschaft eingebrachte Familienvermögen zu verwalten. Besonders verbreitet ist die Einbringung von GrundverS. 563mögen in einen Familienpool, aber auch andere Vermögenswerte, wie insbesondere Wertpapiere, Aktienpakete oder sonstige Gesellschaftsbeteiligungen können in eine Familiengesellschaft eingebracht werden.
Zielsetzung einer solchen Gesellschaft ist es, das Familienvermögen über Generationen zu erhalten und der sonst drohenden „Atomisierung im Zeitablauf“ entgegenzuwirken. Ferner kann angestrebt werden, Familienmitglieder schrittweise an die Vermögensverwaltung heranzuführen, wie auch durch einen Familienpool Streitigkeiten vermieden werden können, die sich bei der Zuwendung von Einzelobjekten an einzelne Familienmitglieder aus der Frage der Gle...