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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 23 | Werbungskosten: Wahlprüfungskosten fallen nicht unter Kostenpauschale

Ein Abgeordneter, dem Aufwendungen für ein Wahlprüfungsverfahren entstehen, kann diese nach einem aktuellen Urteil des FG Berlin-Brandenburg in voller Höhe als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus der Tätigkeit als Abgeordneter steuerlich geltend machen. Die steuerfreie Kostenpauschale, die für die typischerweise mit der Wahrnehmung des Mandates im Abgeordnetenhaus verbundenen Kosten gezahlt wird, steht dem nicht entgegen. Die Revision ist beim BFH anhängig.

Für Mandanten, die eine steuerfreie Kostenpauschale erhalten, ist ein Verfahren interessant, das beim IX. Senat des Bundesfinanzhofs anhängig ist.

Einem Landtagsabgeordneten waren Aufwendungen für ein Wahlprüfungsverfahren entstanden. Klarer Fall: Es handelt sich um Werbungskosten. Aber in welcher Höhe? Der Abgeordnete erhielt sowohl eine steuerpflichtige Entschädigung als auch eine steuerfreie Kostenpauschale. Das Finanzamt erkannte die Kosten daher nur teilweise an. Nach § 3c Abs. 1 EStG könnten Aufwendungen, die im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen, nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden. Die Kosten für das Wahlprüfungsverfahren seien daher aufzuteilen – im Verhältnis der st...

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