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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 13-14 | Sozialrecht: Minijob und Hauptbeschäftigung nicht beim selben Arbeitgeber möglich

Alle beim selben Arbeitgeber ausgeübten Beschäftigungen sind ohne Rücksicht auf ihre arbeitsvertragliche Gestaltung als eine einheitliche Beschäftigung anzusehen, so dass eine neben einer rentenversicherungspflichtigen ausgeübte geringfügige Beschäftigung nicht versicherungsfrei ist. Das hat das BSG entschieden und damit an seiner langjährigen Rechtsprechung festgehalten. Der gegenteiligen Auffassung des LSG Nordrhein-Westfalen erteilten die Bundesrichter eine Absage.

Track 13 | Arbeitgebereigenschaft ist rechtlich zu beurteilen

Eine wichtige Frage hat das Bundessozialgericht geklärt: Welche Konsequenzen ergeben sich bei der Sozialversicherung, wenn bei demselben Arbeitgeber sowohl ein Hauptjob als auch ein Nebenjob ausgeübt wird? Typisches Beispiel: Ein Verwaltungsmitarbeiter einer Kommune arbeitet, unabhängig von seinem Hauptjob, auf Minijob-Basis am Wochenende an der Kasse im städtischen Schwimmbad der Gemeinde.

Arbeitnehmer, die einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgehen, können daneben einen sozialversicherungsfreien 400-€-Minijob ausüben. Mehrere Beschäftigungen bei demselben Arbeitgeber werden aber sozialversicher...

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