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Einkommensteuer | Schuldzinsenabzug bei Finanzierung einer Immobilie
Dient ein vom Nichteigentümer-Ehegatten aufgenommenes Darlehen der Finanzierung einer vermieteten Immobilie des Eigentümer-Ehegatten, sind die darauf beruhenden Zinsen nach dem in vollem Umfang als für Rechnung des Eigentümer-Ehegatten aufgewendet anzusehen und als Werbungskosten abziehbar, wenn dieser die gesamtschuldnerische Mithaftung i. S. des § 421 BGB für das Darlehen übernommen hat.