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FG Baden-Württemberg 23.07.2012 9 K 2780/09, NWB 43/2012 S. 3437

Umsatzsteuer | Steuersatz für die Behandlung in Salzwasser – Schwebebäder

Das „Floating” unterliegt dem Regelsteuersatz nach § 12 Abs. 1 UStG und nicht dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG. Dies gilt gemäß dem zumindest dann, wenn nicht nachgewiesen wird, dass die Leistung im Rahmen einer medizinischen Heilbehandlung erfolgt. Die Verabreichung eines Heilbads müsse der Behandlung einer Krankheit oder einer anderen Gesundheitsstörung und damit dem Schutz der menschlichen Gesundheit dienen. Um in den Genuss des ermäßigten Steuersatzes zu kommen sei es nicht ausreichend, wenn die Leistung „ihrer Art nach” einer medizinischen Heilbehandlung gleichkomme, welche auch in einem Wellnessbereich zur Steigerung des allgemeinen Wohlbefindens genutzt werden könne. Da das Floating ebenso wie die Sauna aus medizinischen Gründen oder zur Erholung genut...

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