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FG Köln 30.08.2012 12 K 1967/11, NWB 43/2012 S. 3436

Umsatzsteuer | Autorenlesung unterliegt dem ermäßigten Steuersatz

Das Honorar eines Autors für die Lesung aus seinem Werk unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %, wenn die Lesung mit einer Theatervorführung vergleichbar ist. Dies entschied das . Die Klägerin erzielte als Autorin Honorare für Lesungen aus ihrem aktuellen Buch. Nach Ansicht des Finanzgerichts lese die Klägerin jedoch nicht nur, sondern transportiere mit Hilfe ihrer Stimme, Sprache, Körperhaltung und Bewegung die Emotionen und Gedanken des Textes zum Zuhörer. Sie bediene sich hierbei des Stilmittels der Rezitation, was als Kleinkunst zu beurteilen sei und als solche eine der Theatervorführung vergleichbare Darbietung darstelle.

Anmerkung:

Das Gericht hat die Revision zum BFH zugelassen, da es der Streitsache grundsätzliche Bedeutung beimisst. Ein A...

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