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WP Praxis 3/2012 S. 58

DRS 20 „Konzernlagebericht” und DRS 16 „Zwischenberichterstattung” verabschiedet

Das DRSC hat am 14. 9. 2012 den Deutschen Rechnungslegungs Standard 20 „Konzernlagebericht” sowie Folgeänderungen am Deutschen Rechnungslegungs Standard 16 „Zwischenberichterstattung” verabschiedet.

Verpflichtend anzuwenden ist DRS 20 spätestens ab dem Geschäftsjahr, das nach dem 31. 12. 2012 beginnt, unabhängig davon, ob der Abschluss nach deutschem Handelsrecht oder IFRS aufgestellt wird. Eine freiwillige frühere Anwendung der neuen Vorschriften ist zulässig. Unternehmen können den neuen Standard bereits für das Geschäftsjahr 2012 anwenden. Die neugefassten Regelungen des DRS 16 sollen spätestens ab dem ersten Zwischenbericht nach der erstmaligen Anwendung des DRS 20 Anwendung finden.

DRS 20 „Konzernlagebericht” sowie DRS 16 (geändert 2012)...

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