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Außenprüfung | Prüfungserweiterung zulässig bei Verdacht auf Steuerhinterziehung
Das FA kann eine Prüfung auf vorangegangene Veranlagungszeiträume erweitern, wenn der Verdacht einer Steuerhinterziehung besteht. Dies gilt auch dann, wenn die vorangegangenen Veranlagungszeiträume bereits Gegenstand einer Außenprüfung waren und eine tatsächliche Verständigung erzielt worden war.
Das [i]Erweiterung auf bereits geprüfte Zeiträume zulässigFA prüft den Zeitraum 2004 bis 2006 und schließt mit dem Steuerpflichtigen eine tatsächliche Verständigung über die Hinzuschätzung von Einnahmen ab. Anschließend prüft das FA 2007 bis 2009 und erlangt Anhaltspunkte für eine Steuerhinterziehung seit 2004. Daraufhin erweitert es die Prüfung auf die Jahre ab 2004, die bereits geprüft worden waren.
Nach Ansicht des FG ist eine derartige Prüfungserweiterung als sog. Zweitprüfung zulässig . Denn das FA hat...