DBA Belgien, Tonnagebesteuerung: Besteuerungsrecht für die Hinzurechnung des Unterschiedsbetrages nach § 5a EStG bei Veräußerung
eines Mitunternehmeranteils
Leitsatz
Veräußert ein in Belgien ansässiger Mitunternehmer einer Schiffs-KG mit Sitz in Deutschland seinen Mitunternehmeranteil und
wird ihm aus diesem Anlass anteilig der auf ihn entfallende Unterschiedsbetrag nach § 5a Abs. 4 EStG Mitunternehmeranteil
zugerechnet, steht Deutschland das Besteuerungsrecht zu, und zwar unabhängig davon, ob der Gewinn als laufender oder als Veräußerungsgewinn
zu qualifizieren ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2013 S. 6 Nr. 17 DStRE 2013 S. 659 Nr. 11 EFG 2012 S. 2272 Nr. 24 IWB-Kurznachricht Nr. 4/2013 S. 114 Ubg 2013 S. 398 Nr. 6 BAAAE-19712
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 08.08.2012 - 2 K 221/11
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