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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 2 K 221/11 EFG 2012 S. 2272 Nr. 24

Gesetze: DBA Belgien Art. 7 Abs. 1, DBA Belgien Art. 13 Abs. 2, DBA Belgien Art. 13 Abs. 3, DBA Belgien Art. 22 Abs. 3, EStG § 5a Abs. 4

DBA Belgien, Tonnagebesteuerung: Besteuerungsrecht für die Hinzurechnung des Unterschiedsbetrages nach § 5a EStG bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

Leitsatz

Veräußert ein in Belgien ansässiger Mitunternehmer einer Schiffs-KG mit Sitz in Deutschland seinen Mitunternehmeranteil und wird ihm aus diesem Anlass anteilig der auf ihn entfallende Unterschiedsbetrag nach § 5a Abs. 4 EStG Mitunternehmeranteil zugerechnet, steht Deutschland das Besteuerungsrecht zu, und zwar unabhängig davon, ob der Gewinn als laufender oder als Veräußerungsgewinn zu qualifizieren ist.

Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 6 Nr. 17
DStRE 2013 S. 659 Nr. 11
EFG 2012 S. 2272 Nr. 24
IWB-Kurznachricht Nr. 4/2013 S. 114
Ubg 2013 S. 398 Nr. 6
BAAAE-19712

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 08.08.2012 - 2 K 221/11

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