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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 2 K 221/11 EFG 2012 S. 2272 Nr. 24

Gesetze: DBA Belgien Art. 7 Abs. 1, DBA Belgien Art. 13 Abs. 2, DBA Belgien Art. 13 Abs. 3, DBA Belgien Art. 22 Abs. 3, EStG § 5a Abs. 4

DBA Belgien, Tonnagebesteuerung: Besteuerungsrecht für die Hinzurechnung des Unterschiedsbetrages nach § 5a EStG bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

Leitsatz

Veräußert ein in Belgien ansässiger Mitunternehmer einer Schiffs-KG mit Sitz in Deutschland seinen Mitunternehmeranteil und wird ihm aus diesem Anlass anteilig der auf ihn entfallende Unterschiedsbetrag nach § 5a Abs. 4 EStG Mitunternehmeranteil zugerechnet, steht Deutschland das Besteuerungsrecht zu, und zwar unabhängig davon, ob der Gewinn als laufender oder als Veräußerungsgewinn zu qualifizieren ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 6 Nr. 17
DStRE 2013 S. 659 Nr. 11
EFG 2012 S. 2272 Nr. 24
IWB-Kurznachricht Nr. 4/2013 S. 114
Ubg 2013 S. 398 Nr. 6
BAAAE-19712

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 08.08.2012 - 2 K 221/11

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