Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Umsatzsteuerschulden bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Tilgungsreihenfolge
Drittwirkung der Steuerfesetzung
Leitsatz
1. Der (Mit-)Geschäftsführer einer GmbH haftet trotz Verwirklichung des subjektiven und objektiven Tatbestands des § 69 i.
V. m. § 34 AO nicht, wenn die Umsatzsteuerschuld innerhalb des Haftungszeitraums bei Einhaltung der gem. § 225 Abs. 2 AO für
Verrechnungen vorgesehenen Tilgungsreihenfolge durch das FA vollständig getilgt gewesen wäre (hier: Verrechnung eines Erstattungsguthabens
mit der jüngeren, statt der älteren Umsatzsteuerschuld).
2. Die Einwendungen des wegen Steuerschulden der GmbH in Haftung genommene Geschäftsführers gegen die Festsetzung der Primärschuld
sind nicht durch § 166 AO präkludiert, wenn während der Amtszeit des Geschäftsführers kein Bescheid über die Festsetzung der
Primärschuld ergangen ist, den er hätte anfechten können.
Fundstelle(n): WAAAE-19705
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 11.09.2012 - 9 K 9161/10
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