Erschließungsleistungen außerhalb des Grundstücks als
haushaltsnahe Handwerkerleistungen
Leitsatz
1. Der Anschluss eines Grundstücks,
das zuvor durch einen Brunnen versorgt und durch eine Grube entsorgt wurde, an
zentrale Trinkwasserver- und Abwasserentsorgungsanlagen ist eine Modernisierung
i. S. d. § 35a Abs. 2 S. 2 EStG.
2. Die Steuerermäßigung nach § 35a
EStG ist nicht auf Leistungen beschränkt, die genau innerhalb der räumlichen
Grenzen des zu eigenen Wohnzwecken genutzten Grundstücks erbracht werden.
Vielmehr sind Erschließungsleistungen auch begünstigt, soweit die Arbeiten auf
öffentlichem Straßenland vor dem Grundstück durchgeführt wurden.
3. Dem Abzug der begehrten
Ermäßigungen steht nicht entgegen, dass die Anschlusskosten den Klägern von
einem Träger öffentlicher Gewalt durch Verwaltungsakt auferlegt wurden.
Fundstelle(n): DB 2012 S. 15 Nr. 45 DStR 2013 S. 6 Nr. 18 DStRE 2013 S. 722 Nr. 12 EFG 2012 S. 2208 Nr. 23 EStB 2013 S. 144 Nr. 4 KSR direkt 2012 S. 12 Nr. 11 KÖSDI 2012 S. 18122 Nr. 11 KÖSDI 2013 S. 18210 Nr. 1 NWB-Eilnachricht Nr. 16/2013 S. 1140 NWB-Eilnachricht Nr. 43/2012 S. 3435 StBW 2012 S. 967 Nr. 21 SAAAE-19702
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 15.08.2012 - 7 K 7310/10
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