Halbierung der Entfernungspauschale, wenn Hin- und Rückweg an unterschiedlichen Tagen zurückgelegt werden
dies entspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz nach Art. 3 GG
Leitsatz
1. Legt der Steuerpflichtige den Hin- und Rückweg von der Wohnung zur Arbeitsstätte an unterschiedlichen Tagen zurück, ist
als Aufwand für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für jeden Tag nur die halbe Entfernungspauschale zu gewähren.
2. Art. 3 GG und das in dieser Verfassungsnorm angelegte Prinzip der Besteuerung nach der (finanziellen) Leistungsfähigkeit
gebieten, dass grundsätzlich nur tatsächliche Erwerbsaufwendungen die steuerliche Bemessungsgrundlage mindern dürfen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2013 S. 114 Nr. 2 NWB-Eilnachricht Nr. 43/2012 S. 3436 StBW 2012 S. 1112 Nr. 24 BAAAE-19696
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Urteil v. 20.06.2012 - 7 K 4440/10
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.