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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 1 K 3669/09 Ki

Gesetze: KiStG NW § 4 Abs. 2 Satz 1 KiStO § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG§ 3 Nr. 40 EStG§ 51a Abs. 2 Satz 2 GG Art. 3 Abs. 1

Hinzurechnung von einkommensteuerlich freigestellten Halbeinkünften bei der Kirchensteuerfestsetzung

Leitsatz

  1. Der Ausschluss der veranlagungszeitraumübergreifenden Verrechnung kirchensteuerlich nicht verbrauchter negativer einkommensteuerfreier Halbeinkünfte mit hinzuzurechnenden positiven einkommensteuerfreien Halbeinkünften bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Kirchensteuer verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG und das daraus abgeleitete Gebot der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit.

  2. Das gilt auch, wenn es dadurch zu einer endgültigen Nichtberücksichtigung der in den Vorjahren erzielten und kirchensteuerlich nicht verbrauchten negativen einkommensteuerfreien Halbeinkünfte kommt.

  3. Das vom Gesetzgeber angestrebte Ziel, den Verwaltungsaufwand zu vermeiden, der durch das Erfordernis gesonderter Verlustfeststellungsverfahren für einkommensteuerliche und für kirchensteuerliche Zwecke entstehen würde, rechtfertigt entsprechende Härten in atypischen Fällen.

Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 6 Nr. 16
DStRE 2013 S. 690 Nr. 11
HAAAE-19694

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 29.06.2012 - 1 K 3669/09 Ki

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