Hinzurechnung von einkommensteuerlich freigestellten
Halbeinkünften bei der Kirchensteuerfestsetzung
Leitsatz
Der Ausschluss der
veranlagungszeitraumübergreifenden Verrechnung kirchensteuerlich nicht
verbrauchter negativer einkommensteuerfreier Halbeinkünfte mit
hinzuzurechnenden positiven einkommensteuerfreien Halbeinkünften bei der
Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Kirchensteuer verstößt nicht gegen den
allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG und das daraus abgeleitete
Gebot der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit.
Das gilt auch, wenn es dadurch
zu einer endgültigen Nichtberücksichtigung der in den Vorjahren erzielten und
kirchensteuerlich nicht verbrauchten negativen einkommensteuerfreien
Halbeinkünfte kommt.
Das vom Gesetzgeber angestrebte
Ziel, den Verwaltungsaufwand zu vermeiden, der durch das Erfordernis
gesonderter Verlustfeststellungsverfahren für einkommensteuerliche und für
kirchensteuerliche Zwecke entstehen würde, rechtfertigt entsprechende Härten in
atypischen Fällen.
Fundstelle(n): DStR 2013 S. 6 Nr. 16 DStRE 2013 S. 690 Nr. 11 HAAAE-19694
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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 29.06.2012 - 1 K 3669/09 Ki
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