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FG Münster Urteil v. - 14 K 4314/09 AO EFG 2012 S. 2177 Nr. 23

Gesetze: AnfG § 3, AO § 191

Anfechtung; Duldungsbescheid:

Anforderungen an die Kenntnis der Gläubigerbenachteiligung

Leitsatz

1) § 3 Abs. 1 AnfG verlangt positive Kenntnis von der Gläubigerbenachteiligungsabsicht des Schuldners; bloße Vermutungen oder eine grob fahrlässige Unkenntnis reichen nicht aus.

2) Die Nutzung eines Kontos des Anfechtungsgegners für Ausgangsrechnungen rechtfertigt allein noch nicht den Schluss auf eine Gläubigerbenachteiligungsabsicht oder auf die (drohende) Zahlungsunfähigkeit des Schuldners.

Fundstelle(n):
EFG 2012 S. 2177 Nr. 23
NAAAE-19692

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FG Münster, Urteil v. 10.08.2012 - 14 K 4314/09 AO

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