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Die EU-ErbVO – Europäisches Erbrecht im Wandel
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB RAAAE-19335 Die neu geschaffene EU-ErbVO wird ab dem die bestehenden nationalen Kollisionsnormen reformieren und nahezu vollständig ersetzen. Für das deutsche Erbrecht bedeutet dies für die Fragen der internationalen Zuständigkeit der Gerichte und des anzuwendenden Rechts die Abkehr von dem Anknüpfungsmoment der Staatsangehörigkeit. Zukünftig wird im Fall einer grenzüberscheitenden Nachlasssache grds. das Gericht eines Bezirks zuständig und das Recht des Staates anzuwenden sein, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt des Ablebens seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Nur durch eine gewissenhafte Testamentsgestaltung kann dieser kulturellen Veränderung über das Verständnis des Vererbens über den eröffneten Weg der Rechtswahl entgegengewirkt werden. Für eine weitere Harmonisierung und Erleichterung der Abwicklung eines globalen Nachlasses soll zudem die Einführung des europäischen Nachlasszeugnisses sorgen.
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Anzuwendendes Recht am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts
[i]Anknüpfungspunkt: gewöhnlicher AufenthaltIn Erbangelegenheiten mit Auslandsberührung wird zukünftig grds. das Recht des Staates anzuwenden sein, in welchem der Erblasser seinen gewöhnl...