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Voller Kostenabzug bei Betreuung des Kindes in einer deutsch-französischen Kita
Mit Urteil vom - III R 29/11 NWB WAAAE-19329 hat der BFH entschieden, dass die Gebühren für die Betreuung eines Kindes in einer deutsch-französischen Kita in voller Höhe als Kinderbetreuungskosten abgezogen werden können. Der vom pädagogischen Konzept der Einrichtung vorgesehene Einsatz sog. französischer Sprachassistentinnen, die den Kindern im Rahmen der Betreuung erste Kenntnisse der französischen Sprache vermittelten, stellt weder einen steuerlich nicht begünstigten Sprachunterricht dar, noch handelt es sich um eine ebenso vom Abzug ausgeschlossene „Vermittlung besonderer Fähigkeiten”.
Die Kinder des Klägers besuchten die zweisprachige Gruppe eines städtischen Kindergartens. Dort waren nicht nur „normale” deutsche Erzieherinnen tätig, sondern auch sog. französische Sprachassistentinnen. Diese waren Angestellte eines Vereins, der mit dem Kindergartenträger eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen hatte. Entsprechend der dort vorgesehenen Konzeption arbeiteten die Erzieherinnen und die Assistentinnen in der Planung und der Durchführung der pädagogischen Aufgaben partnerschaftlich und gleichberechtigt zusammen. Die Kinder selbst wurden nach einer spezielle...