Investitionen und Steuern in der Türkei
1. Aufl. 2012
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3. Türkisches Steuerrecht
Die Rechtsgrundlagen der Besteuerung in der Türkei erstrecken sich auf Verfassung, Gesetze, internationale Verträge, Verwaltungsanweisungen (Ministerratsbeschlüsse, Richtlinien, Erlasse, Verfügungen) und Entscheidungen der Rechtsprechung. Art. 73 der Verfassung legt den Grundsatz der Besteuerung auf der Grundlage des Gesetzes fest und ermächtigt zugleich den Ministerrat, in einer Rechtsverordnung Änderungen über Befreiungen, Ausnahmen und Ermäßigungen sowie Steuersätze entsprechend des im Gesetz vorgegebenen Rahmens zu beschließen. Durch Rechtsverordnung mit Gesetzeskraft (kanun hükmünde kararname) kann das Regierungskabinett die Steuergesetzgebung in hohem Maß beeinflussen.
Die verfahrenrechtlichen Besteuerungsregelungen sind allgemein im Steuerverfahrensgesetz (Vergi Usul Kanunu, VUK) verankert, das zum Teil auch die materiellrechtlichen Bestimmungen wie die Bewertungsgrundsätze beinhaltet. Die Einzelsteuergesetze regeln die Besteuerung der jeweiligen Steuerart und unterliegen ständigen Änderungen und Ergänzungen. Eine weitere Rechtsquelle der Besteuerung mit Gesetzeswirkung sind die internationalen Verträge wie die Abkommen...