Arbeitshilfe - Stand: 23.07.2014

Kein Wegfall des Kindergeldanspruchs wegen Nichtmeldung bei der Arbeitsagentur nach Ablauf von drei Monaten in Folge der Neufassung des § 38 SGB III

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Kann nach der Neufassung des § 38 SGB III mit Wirkung ab 2009 für einen Kindergeldanspruch nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG eine erneute Meldung bei der Agentur für Arbeit nach Ablauf von drei Monaten nicht mehr verlangt werden? - Inwiefern ist die Einstellung der Arbeitsvermittlung nach § 38 Abs. 3 Satz 2 SGB III ein bekannt zu gebender Verwaltungsakt?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
LAAAE-19431