Arbeitshilfe Juni 2013

Milchabgabe – Saldierung – Referenzmenge: Erhebung der Abgabe auf direkt vermarktete Milch für den Zwölf-Monatszeitraum 2006/2007 wegen Überschreitung der Referenzmenge und zu niedriger Meldung der erklärten Milchmenge

Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.

Erhebung der Abgabe auf direkt vermarktete Milch für den Zwölf-Monatszeitraum 2006/2007 wegen Überschreitung der Referenzmenge und zu niedriger Meldung der erklärten Milchmenge; für die nicht gemeldete Menge wurde eine Saldierung mit nicht genutzten Verkaufs-Referenzmengen wegen unvollständiger Angaben abgelehnt.

Ist die Erhebung einer Abgabe auf direkt vermarktete Milch unzulässig, wenn für den betroffenen Zwölf-Monatszeitraum die einzelstaatliche Referenzmenge für Deutschland für Direktvermarktung nicht überschritten worden ist?

Ist § 14 Abs. 1 Satz 7 MilchAbgV 2004, wonach die Saldierung bei nachträglich festgestellten Milchmengen nicht angewandt werden darf, mangels Ermächtigungsgrundlage im Gemeinschaftsrecht als Sanktionsregelung rechtswidrig?

Ist der Abgabenbescheid rechtswidrig, weil die behaupteten zusätzlichen, nicht in der Abgabeanmeldung enthaltenen Milchmengen nicht erzeugt und direkt vermarktet worden sind?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
NWB TAAAE-19411