Keine steuerbare Anteilsübertragung bei Beteiligungsquote unter 95 Prozent - Ermittlung der Beteiligungsquote bei eigenen Anteilen der Gesellschaft
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Anteilsübertragung bei grundbesitzender Gesellschaft Sind die Voraussetzungen einer Anteilsübertragung i.S.v. § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG erfüllt, weil die maßgebliche Beteiligungsquote von mindestens 95 % auf jeder Beteiligungsstufe erreicht wird?
Sind die Anteile einer Muttergesellschaft, die durch eine 95%-ige Tochtergesellschaft gehalten werden wie eigene Anteile zu behandeln?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
DAAAE-19370