Gewinnrealisierung: Vor Entstehung eines Provisionsanspruchs erbrachte Aufwendungen zu aktivieren
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Sind bei einer als Versicherungsmaklerin tätigen GmbH bei noch fehlender Gewinnrealisierung aufgrund einer für den Provisionsanspruch vereinbarten aufschiebenden Bedingung die jeweils bis zum Bilanzstichtag angefallenen und den bis dahin erbrachten Vermittlungsleistungen zuordenbaren Aufwendungen als „unfertige Leistungen” zu aktivieren?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit
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Fundstelle(n):
XAAAE-19359