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Die Spendenhaftung
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3373Eine ordnungsgemäße Zuwendungsbestätigung ist Voraussetzung, damit der Spender die getätigte Zuwendung steuerlich geltend machen kann. Um bei fehlerhaften Bescheinigungen nicht sämtliche Veranlagungen rückwirkend korrigieren zu müssen, genießen gutgläubige Spender einen Vertrauensschutz. Im Gegenzug wird jedoch die spendenempfangende Körperschaft pauschal in Haftung genommen. Für diese ist dann die Exkulpation notwendig, um eine Haftungsinanspruchnahme zu vermeiden.
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Ausgangsproblematik
[i]Zuwendungsbestätigung als AbzugsvoraussetzungSpenden können unter Einhaltung bestimmter Höchstgrenzen steuerlich als Sonderausgaben oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden (§ 10b Abs. 1 EStG). Voraussetzung hierfür ist, dass die Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke getätigt wurden, was regelmäßig durch Vorlage einer nach amtlichem Muster erstellten Zuwendungsbestätigung erfolgt. Jedoch hat der Spender selten ausreichenden Einblick in die spendenempfangende Körperschaft, um die Richtigkeit der Zuwendungsbestätigung zu überprüfen.
Vertrauensschutz des Spenders
[i]Vertrauensschutz, wenn Spender gutgläubig handeltErlangt die Finanzverwaltung davon Kenntnis, dass die spendenempfangende Körperschaft die er...