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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 10 R 2296/12 B

Leitsatz

Leitsatz:

Die Beschwerde gegen einen den Befangenheitsantrag gegen einen gerichtlichen Sachverständigen ablehnenden Beschluss des Sozialgerichts ist statthaft und nicht in entsprechender Anwendung des § 172 Abs. 2 SGG ausgeschlossen (ebenso ; Beschluss vom , L 6 VG 5634/10 B; im Ergebnis ebenso Beschluss vom , L 13 R 2168/11 B; Beschluss vom , L 1 U 5045/10 B und ausführlich LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom , L 4 KR 324/10 B ; Abweichung zu ).

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
CAAAE-19165

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Baden-Württemberg, Beschluss v. 18.07.2012 - L 10 R 2296/12 B

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