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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 7 K 4177/11 E

Gesetze: AO § 45, AO § 174 Abs. 4, AO § 174 Abs. 5, EStG § 10 Nr. 1a, EStG § 22 Nr. 1b

Widerstreitende Steuerfestsetzungen - Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen - Abzug von Versorgungsleistungen als dauernde Last

Leitsatz

  1. Werden die im Rahmen einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen geschuldeten Altenteilleistungen erst durch aufgrund eines Rechtsbehelfs des Vermögensempfängers geänderte Steuerbescheide als dauernde Last abgezogen, so kann die Nichtversteuerung der Versorgungsleistungen als wiederkehrende Bezüge in den gegenüber dem Versorgungsempfänger ergangenen Steuerbescheiden grundsätzlich nach § 174 Abs. 4 AO (widerstreitende Steuerfestsetzungen) geändert werden.

  2. Ist der Vermögensempfänger Gesamtrechtsnachfolger des zwischenzeitlich verstorbenen Versorgungsempfängers geworden, ist er nicht Dritter i.S. von § 174 Abs. 5 AO.

Fundstelle(n):
ErbStB 2012 S. 355 Nr. 12
TAAAE-18987

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 09.05.2012 - 7 K 4177/11 E

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