Widerstreitende Steuerfestsetzungen - Vermögensübergabe gegen
Versorgungsleistungen - Abzug von Versorgungsleistungen als dauernde Last
Leitsatz
Werden die im Rahmen einer
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen geschuldeten Altenteilleistungen
erst durch aufgrund eines Rechtsbehelfs des Vermögensempfängers geänderte
Steuerbescheide als dauernde Last abgezogen, so kann die Nichtversteuerung der
Versorgungsleistungen als wiederkehrende Bezüge in den gegenüber dem
Versorgungsempfänger ergangenen Steuerbescheiden grundsätzlich nach § 174 Abs.
4 AO (widerstreitende Steuerfestsetzungen) geändert werden.
Ist der Vermögensempfänger
Gesamtrechtsnachfolger des zwischenzeitlich verstorbenen Versorgungsempfängers
geworden, ist er nicht Dritter i.S. von § 174 Abs. 5 AO.
Fundstelle(n): ErbStB 2012 S. 355 Nr. 12 TAAAE-18987
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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 09.05.2012 - 7 K 4177/11 E
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