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Bilanzierung von Steuernachforderungen und Erstattungsansprüchen
Anmerkungen zum
Nach einer Besonderheit des Umsatzsteuerrechts wird in Abrechnungspapieren ausgewiesene Umsatzsteuer (USt) auch dann geschuldet, wenn der betreffende Sachverhalt keine USt auslöst. Die Folgen dieser sachlich nicht gerechtfertigten Besteuerung können unter bestimmten Voraussetzungen beseitigt werden. Mit der Bilanzierung einer derartig zunächst begründeten Steuerschuld und deren sich daran anschließenden Beseitigung hatte sich der BFH in seinem Urteil vom auseinanderzusetzen.
Der BFH hat seine bisherige Rechtsprechung zum Ausweis betrieblicher Steuern für die praktisch bedeutsamen Sachverhalte bestätigt. Danach sind im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung festgestellte Mehrsteuern im Regelfall zulasten des Wirtschaftsjahres auszuweisen, für das sie geschuldet werden. Der wahlweise erstmalige Ausweis erst für das Jahr des Bekanntwerdens der drohenden Nachforderung ist nicht zulässig.
Steuernachforderungen, die auf einer Steuerhinterziehung beruhen, sind erst zulasten des Wirtschaftsjahres zu berücksichtigen, in dem die Verfehlung aufgedeckt wurde. Steuernachforderungen aus Anlass...