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OFD Frankfurt/M. 03.01.2000 S 2410 A
Einkommensteuer; | Kapitalertragsteuer auf verdeckte Gewinnausschüttungen (§ 44c EStG)
Im Einvernehmen mit den obersten FinBeh des Bundes und der Länder sind KESt auf vGA, die aufgrund einer Außenprüfung festgestellt wurden, aus Billigkeitsgründen nicht zu erheben, soweit bei rechtzeitigem Antrag nach § 44c EStG die Voraussetzungen für die Erstattung der KESt vorgelegen hätten ( II 13).