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Verwaltungsrecht; | Verkündung des Zuwanderungsgesetzes

Das Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) v. ist im BGBl 2002 I S. 1946 verkündet worden und tritt im Wesentlichen am in Kraft. Das Gesetz enthält als Art. 1 das Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz) und als Art. 2 das Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU).

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