Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar
4. Aufl. 2012
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§ 17 ErbStG Besonderer Versorgungsfreibetrag
R E 17 ErbStR 2011; R E 3.5 – R 5.1 ErbStR 2011; H E 17 ErbStH 2011, H E 3.5 – H 5.1 ErbStH 2011.
Weinmann, Der besondere Versorgungsfreibetrag gem. § 17 Abs. 1 ErbStG nach Neuordnung der Hinterbliebenenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, UVR 1990, 47; Viskorf, Erbschaft- und schenkungsteuerrechtliche Gestaltungen bei der Übertragung von Vermögen auf Ehegatten und Kinder, NWB F. 10, 715; Halaczinsky, Anm. zu , KFR F. 10 ErbStG § 17, 1/98, S. 107; Rautenberg/Korezkij, Unentgeltliche Vermögensübertragungen im neuen Erbschaftsteuerrecht, DStR 1999, 81; Höne, Erbschaftsteuerreform: Steuerliche Begünstigung von Grundbesitz – Praktische Hinweise zur Ausübung möglicher Wahlrechte, NWB-EV 4/2009, 135; Wenhardt, Die eingetragene Lebenspartnerschaft – Änderungen durch das Erbschaftsteuerreformgesetze, BBEV 5/2009, 182.
1. Sinn und Zweck des Versorgungsfreibetrags
1 § 17 ErbStG i. d. F. des ErbStRG sieht – wie bisher – für die Hinterbliebenen, nämlich den überlebenden Ehegatten und die Kinder des Erblassers und zusätzlich für den überlebenden Lebenspartner i. S. des Lebenspartnerschaftsgesetzes, einen besonderen Freibetrag vor, der diesen Personen jeweils neben den ihnen nach § 16 ErbStG ...