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Immer noch keine Entscheidung zur Rückwirkung der Rechnungsberichtigung
BFH deutet Zweifel an Sichtweise der Finanzverwaltung an
Nach wie vor ist nicht geklärt, ob die Ausstellung einer berichtigten Rechnung auf den Zeitpunkt der erstmaligen Rechnungsstellung zurückwirkt. Der BFH hat nunmehr in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes angedeutet, dass er an der Sichtweise der Finanzverwaltung Zweifel hat. Bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung müssen sich die Steuerpflichtigen aber noch gedulden.
Rechtslage derzeit unklar
Auch mehr als zwei Jahre nach der Entscheidung des , Pannon Gép Centrum kft, ist nicht geklärt, ob der Berichtigung einer Rechnung Rückwirkung auf den Zeitpunkt der erstmaligen Ausstellung zukommt. Während die Finanzverwaltung sowie einige Finanzgerichte die Rückwirkung verneinen (vgl. USt-Kartei ST § 15 Abs. 1 UStG Karte 9; , Rev. eingelegt, Az. beim BFH: XI R 41/10; ebenso , , ; Huschens, UVR 2010 S. 333), bejahen einige Finanzgerichte sowie die Mehrheit der Literatur die Rückw...BStBl 2011 II S. 235